Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Geltungsbereich, Vertragsschluss
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Aufträge werden
ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es
sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher
zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu
machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung
der Bedingungen anerkannt.
Im kaufmännischen
Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des
Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.
Abweichende
Regelungen bedürfen der Schriftform.
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Preise/Angebote
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Die im Angebot des
Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben,
längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim
Auftraggeber soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller
als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung
getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine
Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto,
Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch
verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber berechnet.
Materialkosten, wie Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CD-ROM etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind,
werden berechnet.
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Zahlung
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Die Zahlung hat
spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen.
Die Rechnung wird am Tag der Lieferung, Teillieferung oder
Lieferbereitschaft ausgestellt. Für
die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und
Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer
nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist,
stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben
jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen
Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3 nicht nachgekommen ist.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder
bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung
verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die
Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu,
wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug
befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
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Lieferung
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Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den
Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber
über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person
übergeben worden ist.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Schriftform bestätigt werden.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Nach Nichterfüllung des Ablaufs der Nachfrist kann der Auftraggeber
vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers,
insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer
Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die
Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß
§ 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des
Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen
Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
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Eigentumsvorbehalt
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Die vom Auftragnehmer
gelieferte Ware oder übertragene Nutzungsrechte sowie Layout oder
Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Die nachfolgendenRegelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum
bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein
Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung ggf. in Höhe des Miteigentumsanteils des
Auftragnehmers – an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer
nimmt die Abtretung an.
Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der
abgetretenen Forderung zu nennen.
Bei Be– oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren
ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und
behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen.
Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der
Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware
beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung
insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des
Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers
beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl
des Auftragnehmers verpflichtet.
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Beanstandungen,
Gewährleistungen
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Der Auftraggeber hat
die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die
Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den
Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in
dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs
entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte
Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind,
müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht
werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferungverpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine
zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das
gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener
oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der
Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung verlangen). Mängel eines Teils
der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne
Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für
den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner
Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den
Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen
den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen
oder nicht durchsetzbar sind.
Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers.
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Internet/webbasierte
Softwarelösungen
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Bei Nichterfüllung
der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen/ webbasierte
Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt,
wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut dem Angebot
zusätzlich erhoben werden.
Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Softwarelösungen im
Internet nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der
Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung
laut Angebot zusätzlich erhoben.
Vom Vertragspartner gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im
Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter
verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der
Vertragspartner.
Von Präsentations-Idee gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie
Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich
geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vertragsdauer zur
Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung
ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Präsentations-Idee gestattet.
Von Präsentations-Idee erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind
urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
Für jede Präsentation im Internet, sowie für die Verweise die per Link verknüpft sind, werden
Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und
Anschrift des Vertretungsberechtigten angegeben.
Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Präsentations-Idee
übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche
Qualifikation eines Vertragspartners.
Präsentations-Idee übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die von einem
Vertragspartner gegenüber einem Dritten zu erbringenden Verpflichtungen
aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die
Präsentation im Internet entstanden sind.
Präsentations-Idee übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten
gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch
Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen
nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen,
pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet
werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der
Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat.
Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch
Präsentations-Idee schnellstmöglich umgesetzt.
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Haftung
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Der Auftragnehmer haftet
grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht hat.
Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende
Regelungen:
Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so
haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses.
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des
Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen
wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen
zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
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Urheberrecht
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Der Auftraggeber
haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte,
insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat
dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen.
Von Präsentations-Idee gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte
Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem
Vertragspartner für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende
Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher
Genehmigung durch Präsentations-Idee gestattet.
Von Präsentations-Idee erstellte Seiten/webbasierte Softwarelösungen sind
urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
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Impressum
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Der Auftragnehmer kann
auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in
geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die
Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse
hat.
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Erfüllungsort,
Gerichtsstand, Wirksamkeit
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HBG
ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergeben den Streitigkeiten einschließlich
Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf
das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit derübrigen Bestimmungen nicht berührt.
Eingestellt Im Dezember 2010
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